Informationen für Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zum Umgang mit Corona im Schuljahr 2020/2021 (Stand: 5.8.2020)

Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht (zunächst bis 31.8.2020): Bitte trage einen Mund-Nasen-Schutz , ein „Visier“ aus Plastik ist nicht zulässig.
Die Maske darf nur mit Erlaubnis der Lehrkraft und zum Essen und Trinken abgenommen werden. In der Mensa darfst du die Maske erst dann abnehmen, wenn du an deinem Platz sitzt.

MensaDie Mensaregeln werden in den Klassen erklärt. Das Wichtigste: Desinfiziere deine Hände beim Betreten der Mensa. Es gibt bestimmte Bereiche für die einzelnen Klassen. Bitte setze dich nur an den Platz, der dir zugewiesen wird. Behalte die Maske auf, wenn du dir Essen holst und nimm sie nur zum Essen ab.

Rückkehr aus einem Risikogebiet:
Wenn Sie in den 14 Tagen vor Schulbeginn eine Reise unternommen haben, prüfen Sie bitte, ob Sie in einem Risikogebiet gewesen sind. Wenn ja, müssen Sie Ihr Kind testen lassen! Die Länder, die als Risikogebiet gelten, finden Sie im Internet auf der Seite: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Dazu zählen unter anderem:  Ägypten, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Marokko, Spanien (nur: Aragon, Katalonien, Navarra), Türkei, USA.

Bis auf Weiteres findet Sportunterricht immer draußen statt. Bis zu den Herbstferien gibt es keinen Schwimmunterricht.

Wenn das Kind sich krank fühlt:
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es sich krank fühlt. Bei einem Schnupfen warten Sie bitte einen Tag ab, ob weitere Symptome dazukommen. Wenn kein Husten, Fieber oder andere Symptome auftreten, darf das Kind am Unterricht teilnehmen. Im Zweifel  bitte unbedingt einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen!

Kinder mit Vorerkrankungen:
Wenn bei Ihrem Kind wegen einer Vorerkrankung die Gefahr besteht, dass eine Corona-Erkrankung einen schweren Verlauf nehmen könnte, besprechen Sie das bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Bitte teilen Sie das der Schule sofort schriftlich mit. Das Kind nimmt dann am Distanzunterricht teil.

Kinder, deren Angehörige (Familienmitglieder) eine Vorerkrankung haben:
Das Schulministerium gibt vor, dass Sie zu Hause alle Maßnahmen treffen sollen, um eine Ansteckung zu verhindern. Das Kind soll nach Möglichkeit trotzdem am Unterricht teilnehmen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Das Kind nimmt dann am Distanzunterricht teil.

Distanzunterricht: Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen, müssen im selben Umfang zu Hause arbeiten. Dazu stellen die Lehrkräfte die Aufgaben bei itslearning ein. Die Leistungen aus dem Distanzlernen werden benotet und das Kind muss trotzdem an den Tests und Prüfungen teilnehmen (das gilt natürlich nicht, wenn es erkrankt ist oder sich in Quarantäne befindet). Dabei stellt die Schule sicher, dass das Kind sich nicht anstecken kann.

Itslearning: Die Aufgaben werden bei itslearning eingestellt. Deshalb muss jeder seine Zugangsdaten kennen!

Schulbeginn für alle Schülerinnen und Schüler: Mittwoch, 12. August 2020, 8 Uhr

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