Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Schutzmaske)

Beobachtungen im Schulalltag zeigen, dass es den Schülerinnen und Schülern nicht immer leicht fällt, die gebotenen Abstandsregeln den ganzen Tag über einzuhalten.

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Infektionshygiene in der Schule hat die Schulleitung nun festgelegt, dass ab Freitag, den 15. Mai 2020 auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Schutzmaskenpflicht gilt.

In den Unterrichtsräumen, in Prüfungssituationen in der Mensa oder im PZ wird die jeweilige Lehrkraft den Schülerinnen und Schülern erlauben, die Schutzmasken abzulegen, sobald sie mit Abstand auf ihren Plätzen sitzen. Auf den Schulhofflächen sowie auf den Fluren und in den Gängen  im Schulgebäude ist dies in keinem Fall möglich.

Wir bitten darum, auf einen sorgsamen Umgang mit den Schutzmasken zu achten. Sie dürfen nicht auf Tischflächen abgelegt werden, sondern müssen in einem eigens dafür mitgeführten Behältnis aufbewahrt werden.

Teilen Sie diese Seite mit Freunden