Informationen des Schulministeriums NRW für den Schulbetrieb nach den Ferien

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend. Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. An unserer Schule werden zunächst tägliche Testungen durchgeführt, um ein mögliches Infektionsrisiko durch aus Urlaubsländer zurückkehrende Personen zu minimieren.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige machen in den Herbstferien im Ausland Urlaub. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind (nicht genesen oder geimpft), bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Maskenpflicht

In Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Eine Maskenpflicht bestünde dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser u.ä.). Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie gegebenenfalls in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien. Im Außenbereich der Schule besteht bereits keine Maskenpflicht mehr.

Der gestaffelte Unterrichtsbeginn nach bewährtem Raster bleibt nach den Herbstferien zunächst noch bestehen, bis eine verlässliche Einschätzung des weiteren Infektionsgeschehens möglich ist.

Wir wünschen allen einen guten und gesunden Start nach den Herbstferien und Erfolg im zweiten Abschnitt des Schulhalbjahres!

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