Fragen und Antworten – das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices*

*hierzu gehören alle privaten digitalen Endgeräte wie z.B. Smartphones, Smartwatches, iPads etc.

Liebe Erziehungsberechtigte,

auf dieser Seite haben wir Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen zum Konzept zur Nutzung privater Smart Devices an der Dieter-Forte-Gesamtschule zusammengestellt. Die Informationen sind nach Themenbereichen gegliedert, sodass Sie schnell die passende Antwort finden können.

Themenübersicht:

• Kategorie 1: Regelungen des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices

• Kategorie 2: Hintergründe und Ziele des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices

• Kategorie 3: Umsetzung und Konsequenzen bei Verstößen

• Kategorie 4: Erreichbarkeit und Informationsweitergabe während des Schultages

• Kategorie 5: Digitale Arbeit im Unterricht und Medienbildung an der Dieter-Forte-Gesamtschule

• Kategorie 6: Besondere Ausnahmeregelungen

Kategorie 1: Konkrete Inhalte des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices

1. Dürfen Schülerinnen und Schüler ihre privaten Smart Devices mit zur Schule bringen?

Ja, das Mitführen eines Private Smart Devices ist generell erlaubt. Dieses muss allerdings in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und abseits des Körpers aufbewahrt werden.

2. Welche grundlegende Regel gilt für private Smart Devices auf dem Schulgelände?

Mit Betreten des Schulgeländes muss das private Smart Devices ausgeschaltet, abseits des Körpers und sicher verstaut werden, z. B. in der Schultasche. Es darf weder sicht- noch hörbar noch eingeschaltet sein. Dies gilt auch vor dem Unterrichtsbeginn und nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss bis zum Verlassen des Geländes. Das Schulgelände ist durch die Zäune zu erkennen.

3. Welche Regel gilt vor Unterrichtsbeginn?

Auch vor dem Unterrichtsbeginn gilt die Grundregel für die Nutzung privater Smart Devices: Das private Smart Devices ist mit dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und sicher verstaut.

4. Gilt das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices auch für den Nachmittagsunterricht?

Ja, die Dieter-Forte-Gesamtschule ist ganztägig eine private Smart-Devices-freie Schule. Das Konzept gilt auch explizit nach den Unterrichtszeiten.

5. Gibt es unterschiedliche Regelungen für die Sekundarstufen I und II?

Nein. Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Schule private Smart-Devices-frei. Unterschiede in den Regelungen gibt es nur je nach Jahrgang und bei volljährigen Schülerinnen und Schülern in Bezug auf das Abholen des Private Smart Devices bei der Schulleitung.

6. Dürfen Private Smart Devices im Unterricht genutzt werden?

Nein. Die Verwendung eines privaten Smart Devices während des Unterrichts wird als Unterrichtsstörung angesehen.

Keine Schülerin und kein Schüler hat einen Nachteil bei der Mitarbeit, wenn kein privates Smart Device mitgeführt wird. Für digitale Arbeitsphasen stehen allen Schülerinnen und Schülern iPads zur Verfügung.

7. Dürfen private Smart Devices in Vertretungsstunden genutzt werden?

Nein, für Vertretungsstunden gelten die gleichen Regelungen wie für den Fachunterricht.

8. Gelten die Regeln des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices auch für AGs nach dem Unterricht?

Ja. Grundsätzlich finden die Vorgaben des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices auch während Arbeitsgemeinschaften Anwendung.

9. Werden private Smart Devices im Unterricht für das digitale Arbeiten benötigt?

Nein. Für das digitale Arbeiten im Unterricht sind an der Dieter-Forte-Gesamtschule ab der Klasse 5 alle Schülerinnen und Schüler mit iPads ausgestattet.

10. Wie ist die Nutzung privater Smart Devices in den Pausen geregelt?

Die Dieter-Forte-Gesamtschule ist auch in den Pausen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Gelände, eine private Smart-Device-freie Schule. Entsprechend darf das private Smart Device nicht in der Pause genutzt werden.

11. Was gilt für Freistunden in der Oberstufe?

Auch hier gilt: Die Schule ist ganztägig private Smart-Device-frei.

12. Warum sind private Smart Devices in Sanitäranlagen und Umkleiden verboten?

Sanitäranlagen und Umkleideräume zählen zu besonders sensiblen Bereichen, in denen Schülerinnen und Schüler einen erhöhten Schutz ihrer Privatsphäre benötigen. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen und ihnen ein sicheres Gefühl bei der Nutzung dieser Räume zu ermöglichen, ist die Verwendung von privaten Smart Devices dort grundsätzlich untersagt. Verstöße ziehen zwingend Maßnahmen nach sich.

13. Was passiert, wenn ein privates Smart Device bei Prüfungen genutzt wird?

Wird ein privates Smart Device während Tests, Klassenarbeiten oder Prüfungen bereitgehalten, gilt dies als Täuschungsversuch. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn jeder Prüfung darauf hingewiesen, dass ihre privaten Smart Devices ausgeschaltet an dem dafür vorgesehenen Ort liegen.

14. Gilt das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices auch für Smartwatches?

Ja.

15. Wer muss private Smart Devices einsammeln, sollten sie sicht- oder hörbar oder eingeschaltet oder am Körper getragen sein?

Alle Lehrkräfte und Mitglieder des Multiprofessionellen Teams müssen die privaten Smart Devices abnehmen. Ebenso ist es Mitarbeitenden des Mensa- und Cafeteria Teams gestattet die privaten Smart Devices der Schülerinnen und Schülern abzunehmen. In jedem Fall werden sie zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Sekretariat abgegeben.

16. Wann werden Eltern über Verstöße ihrer Kinder gegen das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices informiert?

Die Erziehungsberechtigten werden in den Klassen 5-8 ab der ersten Abnahme von ihren Kindern – wenn sie zu Hause sind – informiert und erhalten bei der Abholung des privaten Smart Devices ein Schreiben von Frau Kossatz-Loebb. Sie müssen das Private Smart Devices nach Terminvereinbarung bei der Schulleitung abholen. Eine eigenständige Abholung bei der Schulleitung erfolgt bei der ersten Abnahme erst ab Klasse 9. (Siehe auch 24)

17. Was ist bei illegalen Aktivitäten (z. B. Cybermobbing, unerlaubtem Fotografieren/Filmen etc.) zu erwarten?

Im Fall von illegalen Aktivitäten in Bezug auf das private Smart Device werden sofort die Eltern in Kenntnis gesetzt und weitere Maßnahmen mit der Schulleitung abgesprochen und ergriffen. In besonders gravierenden Fällen kann die Polizei Einsicht in das Private Smart Devices fordern. Eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.

Kategorie 2: Hintergründe und Ziele des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices

18. Weshalb hat die DFG ein Konzept zur Nutzung privater Smart Devices eingeführt?

Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen hat alle öffentlichen Schulen dazu aufgefordert, verbindliche und altersgerechte Regelungen zur Nutzung privater Smart Devices in ihre Schulordnungen aufzunehmen. An weiterführenden Schulen sollen klare Vorgaben geschaffen werden, die den Medienkonsum von Schülerinnen und Schülern deutlich begrenzen. Dabei sollen unter anderem die Nutzung von privaten Smart Devices im Schulgebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht, in Pausen und Freistunden sowie mögliche private Smart-Devices-Zonen und Maßnahmen bei Regelverstößen geregelt werden.

Unabhängig von dieser Vorgabe hat sich die Schulgemeinschaft der Dieter-Forte-Gesamtschule bereits zuvor intensiv mit der Rolle von Smartphones im Schulalltag auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Förderung der psychischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Stärkung ihrer sozialen Fähigkeiten.

19. Welche Ziele verfolgt das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices an unserer Schule?

Mit der Einführung der Regelung zur Nutzung privater Smart Devices werden mehrere wichtige Ziele verfolgt.

Ein zentrales Anliegen besteht darin, die mentale Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu schützen. Viele Kinder und Jugendliche erleben einen ständigen Druck, jederzeit erreichbar sein zu müssen. Hinzu kommen die Sorge, wichtige Nachrichten oder Beiträge zu verpassen, sowie der dauerhafte Vergleich mit anderen in sozialen Netzwerken. Eine uneingeschränkte Nutzung privater Smart Devices kann diese Belastungen verstärken. Das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices schafft deshalb bewusst Zeiten und Räume, in denen Schülerinnen und Schüler Abstand von diesen Einflüssen gewinnen können.

Darüber hinaus soll die Konzentration auf den Unterricht verbessert werden. Durch die Verringerung möglicher Ablenkungen wird es leichter, sich über einen längeren Zeitraum auf Lerninhalte und Aufgaben zu fokussieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung sozialer Kompetenzen. Wenn Kinder und Jugendliche ihre Pausen nicht überwiegend z.B. am Smartphone verbringen, entstehen mehr Gelegenheiten für persönliche Gespräche und gemeinsame Aktivitäten. Dadurch werden kommunikative Fähigkeiten gestärkt, soziale Erfahrungen gefördert und das allgemeine Wohlbefinden während des Schultages verbessert.

20. Warum gelten die gleichen Regelungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II?

Die Regelung zur Nutzung privater Smart Devices der Dieter-Forte-Gesamtschule verfolgt das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern eine lernförderliche und soziale Schulumgebung zu bieten. Die Förderung von Konzentration, Aufmerksamkeit und sozialem Miteinander ist dabei für alle Altersgruppen gleichermaßen wichtig.

Einheitliche Regelungen tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche vor den Belastungen ständiger Erreichbarkeit und digitaler Ablenkungen zu schützen. Gleichzeitig schaffen sie mehr Raum für persönliche Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten im Schulalltag.

Darüber hinaus sorgen klare und für alle geltende Vorgaben für Transparenz und Verlässlichkeit. Sie stärken zudem den Zusammenhalt der Schulgemeinschaft, da für alle Schülerinnen und Schüler dieselben Grundsätze gelten und gemeinsam Verantwortung für ein positives Schulklima übernommen wird.

21. Bedeutet die Einführung des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices einen Rückschritt bei der Digitalisierung?

Nein. Die Digitalisierung bleibt ein wesentlicher Bestandteil des schulischen Lebens und Lernens an der Dieter-Forte-Gesamtschule und wird weiterhin gezielt gefördert.

Dies zeigt sich unter anderem in der Nutzung digitaler Technologien im Unterricht, in digitalen Kommunikationswegen mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Erziehungsberechtigten über Plattformen wie LMS oder WebUntis. Ebenso spielt die Vermittlung digitaler Kompetenzen eine wichtige Rolle und wird sowohl im Unterricht als auch durch besondere Bildungsangebote gezielt unterstützt.

Das Konzept zur Nutzung privater Smart Devices steht daher nicht im Widerspruch zur Digitalisierung. Vielmehr soll es dazu beitragen, einen reflektierten, verantwortungsvollen und kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu fördern. Eine unkritische oder unkontrollierte Nutzung von Smart Devices stellt hingegen keinen Beitrag zur Entwicklung von Medienkompetenz dar.

Kategorie 3: Umsetzung und Maßnahmen im Rahmen des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices

22. Wer ist für die Umsetzung der Regelungen verantwortlich?

Für die Umsetzung des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices während der Schulzeit sind primär die Lehrkräfte verantwortlich. Sie müssen die privaten Smart Devices abnehmen, ebenso wie Mitglieder des Multiprofessionellen Teams. Ferner können private Smart Devices auch von Mitgliedern des Mensa-/ Cafeteria Teams abgenommen und abgegeben werden. Die Medienerziehung stellt jedoch eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus dar. Deshalb werden die Erziehungsberechtigten bei wiederholten Verstößen gegen die Regelung zur Nutzung privater Smart Devices mit herangezogen, damit sie gemeinsam mit ihrem Kind die Nutzung privater Smart Devices in der Schule reflektieren können.

23. Welche Konsequenzen hat die Nutzung eines Private Smart Devices durch mein Kind?

Wird ein privates Smart Device entgegen den geltenden Regelungen genutzt, ist sichtbar, eingeschaltet oder laut oder wird körpernah getragen, führt dies automatisch zur Abnahme. Zunächst kommt es zur Abnahme des ausgeschalteten privaten Smart Devices durch die Lehrkraft oder eine andere schulinterne Person. Die Person lässt sich Namen und Klasse der verstoßenden Person sagen. Diese gibt am Tag der Abnahme das private Smart Device im Sekretariat bei Frau Kossatz-Loebb (Raum 168) ab.

24. Wie kann ein privates Smart Device wieder bei der Schulleitung abgeholt werden?

Das private Smart Device kann frühestens nach dem individuellen Unterrichtsschluss bei der Schulleitung abgeholt werden. Details entnehmen Sie bitte der Tabelle:

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Regelung greifen die folgenden einheitlichen Konsequenzen:

3. Abnahme: (Telefonisches) Eltern-/Schülergespräch mit der Klassenleitung

4. Abnahme: Individuelle Vereinbarung (z.B. zeitweise morgendliche Abgabe)

5. Weitere Verstöße: Längere Aufbewahrung in der Schule / Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen

Weigern sich SchülerInnen das private Smart Device abzugeben, ihren Namen oder Klasse zu sagen oder machen Falschangaben o.ä., können Konsequenzen verschärft angewendet oder übersprungen werden.

Jede Abnahme wird auf dem Ganzjahreszeugnis festgehalten.

25. Was geschieht mit dem privaten Smart Device, wenn mein Kind es aufgrund eines Verstoßes vorübergehend abgeben muss?

Wurde ein privates Smart Device eingesammelt, wird es im Tagesverlauf im Sekretariat von Frau Kossatz-Loebb abgegeben. Dort wird die Abnahme dokumentiert und das private Smart Device in einem Tresor verschlossen. Das private Smart Device kann nach dem individuellen Unterrichtsschluss bei der Schulleitung abgeholt werden. Bei der ersten Abnahme kann das private Smart Device ab Jahrgang 9 durch die Schülerin oder den Schüler selbst gegen Vorlage eines Schüler- oder Personalausweises abgeholt werden. Für die rechtzeitige Abholung nach dem individuellen Schulschluss und während der Anwesenheit der Schulleitung ist die Schülerin bzw. der Schüler selbst verantwortlich.

Ab der zweiten Abnahme und für die Jahrgänge 5 – 8 muss die Abholung durch eine erziehungsberechtige Person erfolgen. Die erziehungsberechtigte Person kann das private Smart Device nach Terminvereinbarung unter 0211 – 89 99 611 bei der Schulleitung abholen. Der erziehungsberechtigten Person ist es überlassen das private Smart Device auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt abzuholen (z.B. eine Woche, siehe auch 24).

26. Kann ein privates Smart Device länger als einen Tag einbehalten werden?

Ja. Die Dauer der Abnahme kann in einem angemessenen Maße erhöht werden. Dies gilt vor allem bei besonders gravierenden oder wiederholten Verstößen. Ein privates Smart Device kann durchaus auch über ein Wochenende hinweg in der Schule verbleiben. Ebenso können die Erziehungsberechtigen den Zeitpunkt einer Abholung nach Rücksprache mit dem Sekretariat (jedoch nicht früher als Schulschluss des Tages der Abnahme) bestimmen.

27. Warum werden keine Magnettaschen oder zusätzlichen Schließfächer zur Aufbewahrung oder Abnahme von privaten Smart Devices angeschafft?

Derzeit existieren zahlreiche Möglichkeiten, private Smart Devices vorübergehend sicher und unzugänglich aufzubewahren, beispielsweise private Smart Devices-Safes in Klassenräumen oder magnetisch verschließbare private Smart Device-Taschen für einzelne Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Entwicklung des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices hat die Dieter-Forte-Gesamtschule diese Optionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit im Schulalltag geprüft. Nach sorgfältiger Abwägung wurde die Entscheidung getroffen, eine zentrale und gesicherte Abgabestelle für widerrechtlich genutzte Smart Devices im Sekretariat einzurichten. Dabei standen sowohl die praktische Umsetzbarkeit als auch eine möglichst geringe finanzielle Belastung der Familien im Vordergrund.

28. Wie wird die Einhaltung des Konzepts kontrolliert und umgesetzt?

Die Kontrolle und Umsetzung des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices ist Aufgabe aller am Schulleben beteiligten Personen. Insbesondere die Lehrkräfte legen großen Wert auf die konsequente Umsetzung der Regelungen. Ziel ist es, das Schulleben an der Dieter-Forte-Gesamtschule für alle Beteiligten positiv zu gestalten – durch mehr soziale Interaktion, persönliche Gespräche, Möglichkeiten zur bewussten Auszeit sowie eine gesteigerte Aufmerksamkeit für sich selbst, für andere und für die Unterrichtsinhalte.

29. An wen kann sich mein Kind wenden, wenn es Verstöße gegen die Regelung zur Nutzung privater Smart Devices beobachtet oder sich durch die unerlaubte Nutzung privater Smart Devices anderer gestört, bedrängt oder belästigt fühlt?

In solchen Fällen sollte stets eine Lehrkraft informiert werden. Während der Pausen sind dies die aufsichtführenden Lehrkräfte, außerhalb der Pausen die Fachlehrkräfte oder die Klassenleitung. An der Dieter-Forte-Gesamtschule nehmen wir das Sicherheitsbedürfnis unserer Schülerinnen und Schüler ernst. Deshalb ist es uns wichtig, entsprechenden Hinweisen nachzugehen.

30. Welche Alternativen zur Nutzung privater Smart Devices werden den Schülerinnen und Schülern in den Pausen angeboten?

An der Dieter-Forte-Gesamtschule stehen den Schülerinnen und Schülern zahlreiche Möglichkeiten zur aktiven Pausengestaltung zur Verfügung. Die Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 verfügen über eigene Klassenspielzeuge und verschiedene Outdoor-Spielgeräte. Darüber hinaus organisiert die AG Spielausleihe eine Ausgabe von Spiel- und Sportgeräten für alle Schülerinnen und Schüler. Ergänzend gibt es weitere Angebote.

31. Wie wird sichergestellt, dass private Smart Devices auch in Vertretungsstunden nicht genutzt werden?

Für Vertretungsstunden gelten dieselben Regelungen wie für den regulären Fachunterricht. Die jeweilige Vertretungslehrkraft ist dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen.

Kategorie 4: Erreichbarkeit und Informationsweiterleitung während des Schultags

32. Wie kann ich mein Kind in Notfällen erreichen?

In dringenden Notfällen können Sie das Sekretariat telefonisch kontaktieren. Bitte prüfen Sie vorab, wie dringend Ihr Anliegen ist und ob eine Rückmeldung Ihres Kindes tatsächlich noch vor Unterrichtsschluss erforderlich ist. Die Sekretariate sind enorm beansprucht und müssen Kapazitäten für dringende Notfälle haben.

33. Wie kann sich mein Kind über Vertretungsunterricht informieren?

Ihr Kind kann sich bereits vor dem Betreten des Schulgeländes über WebUntis über tagesaktuelle Vertretungen informieren. Zudem kann jedes Kind aktuelle Änderungen im Schul-iPad über WebUntis einsehen. Darüber hinaus werden alle Vertretungen und Raumänderungen auf dem digitalen Vertretungsplan im Foyer angezeigt. Dort besteht die Möglichkeit, sich vor Unterrichtsbeginn sowie in jeder Pause über aktuelle Änderungen zu informieren.

34. Mein Kind hat WebUntis nicht auf seinem iPad oder keine Zugangsdaten – wie kann es den Vertretungsplan einsehen?

Die WebUntis-App ist auf allen Schul-iPads vorinstalliert. Für die Nutzung benötigt Ihr Kind lediglich seine persönlichen Zugangsdaten, die es von der Klassenleitung erhält. Nach der Anmeldung können jederzeit der individuelle Stundenplan sowie mögliche Unterrichtsänderungen eingesehen werden. Sollten die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, kann sich Ihr Kind eigenständig an Herrn Brinkmann erreichbar unter daniel.brinkmann[at]dfg.nrw.schule wenden. Es liegt in der Verantwortung der Schülerschaft ein einsatzfähiges Schul-iPad zur Verfügung zu haben.

35. Wie werden Eltern über kurzfristigen Unterrichtsausfall oder Stundenplanänderungen informiert?

Über die Zugangsdaten ihres Kindes können sich auch die Eltern bei WebUntis jederzeit über Unterrichtsänderungen ihrer Kinder informieren. Sie haben dort auch Zugang zu den Schul- und Fehlzeiten Ihres Kindes. Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall haben Schülerinnen und Schüler zudem die Möglichkeit, ihre Eltern über das Sekretariat telefonisch zu kontaktieren, beispielsweise wenn Unsicherheiten hinsichtlich des Heimwegs bestehen.

36. Kann mein Kind sein privates Smart Device früher abholen, um das Deutschlandticket zu nutzen?

Nein. Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen die Schulregeln, wird das Hausrecht konsequent umgesetzt. Im Falle des Deutschlandtickets kann sich das Kind auf der vorinstallierten DeutschlandTicket-App im iPad anmelden und das digitale DeutschlandTicket dort hinterlegen. Alternativ kann ein analoges Ticket genutzt werden.

Kategorie 5: Digitales Arbeiten im Unterricht / Medienerziehung an der Dieter-Forte-Gesamtschule

37. Wie sind Recherchen oder die Vorbereitung von Präsentationen für den Unterricht möglich – darf das Private Smart Devices dafür genutzt werden?

Internetrecherchen im Unterricht erfolgen in allen Jahrgangsstufen über die Schul-iPads. Die Nutzung privater Smart Devices ist für Unterrichtszwecke daher nicht erforderlich. Auch die Erstellung und Bearbeitung digitaler Präsentationen erfolgt über die digitale Ausstattung der Schule.

38. Wie wird die Kommunikation von Hausaufgaben erfolgen?

Die Hausaufgaben werden – wie bereits in den vergangenen Schuljahren – von den Lehrkräften im digitalen Klassenbuch auf WebUntis eingetragen. Gleichzeitig werden die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, ihren Wochenplan oder ein Hausaufgabenheft zu führen, um ihre Eigenverantwortung und Organisationsfähigkeit zu stärken.

39. Werden LMS und WebUntis weiterhin in der bisherigen Form genutzt?

Ja, LMS und WebUntis bleiben auch weiterhin die zentralen digitalen Plattformen an der Dieter-Forte-Gesamtschule und werden wie gewohnt genutzt.

40. An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich mit der Nutzung des privaten Smart Devices meines Kindes überfordert fühle?

Digitale Medien in Ihrer Allgegenwärtigkeit sind für uns alle neu. Entsprechend ist es ganz normal, dass man sich überfordert fühlen kann und sich nicht sicher ist, wo Gefahren liegen oder wie das private Smart Device neue Möglichkeiten eröffnet. Tauschen Sie sich unbedingt mit anderen Eltern und Erziehungsberechtigten über ihre Erfahrungen aus oder kontaktieren Sie auch die Klassenleitungen. Der Suchtberater der Schule Herr Lopez-Wismar erreichbar unter marcel.lopez-wismer[at]dfg.nrw.schule hilft Ihnen auch hier gerne per Mail oder in einem Gespräch weiter. Das Schulministerium des Landes NRW stellt verschiedene Informationsangebote zu den Themen Medienkonsum und Handynutzung zur Verfügung. Weitere Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

Schulministerium NRW: https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule

Klicksafe: https://www.klicksafe.de/

Eltern und Medien: https://www.elternundmedien.de/

Medienanstalt NRW: https://www.medienanstalt-nrw.de/

SCHAU HIN!: https://www.schau-hin.info/

41. Wie wird trotz Einführung des Konzepts zur Nutzung privater Smart Devices ein eigenverantwortlicher Umgang mit privaten Smart Devices und digitalen Medien sowie die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler gefördert?

Die Vermittlung eines verantwortungsvollen, sicheren, produktiven und kreativitätsfördernden Umgangs mit digitalen Medien ist ein zentrales Anliegen der Dieter-Forte-Gesamtschule. Um die Entwicklung und Erweiterung der Medienkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern, werden verschiedene Bildungs- und Fortbildungsangebote durchgeführt.

Dazu gehören beispielsweise Medienscouts, die als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen rund um digitale Medien und technische Themen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus finden regelmäßig Veranstaltungen zur Förderung der Medienkompetenz statt.

Auch außerhalb der gezielten Angebote ist die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien fester Bestandteil des Unterrichts. In allen Fächern wird der Medienkompetenzrahmen des Landes NRW umgesetzt. Digitale Medien werden dabei gezielt in die Unterrichtsgestaltung integriert – etwa zur Erstellung kreativer Lernprodukte, zur Nutzung innovativer Lernmethoden sowie zum Kennenlernen und Anwenden digitaler Programme und Apps.

Kategorie 6: Besondere Ausnahmeregelungen

42. Welche Sonderregelungen gibt es für Ausflüge und Klassenfahrten?

Bei Ausflügen und Klassenfahrten können die verantwortlichen Lehrkräfte ergänzende Regelungen oder Ausnahmen vom Konzept zur Nutzung privater Smart Devices festlegen. Dabei werden insbesondere das Alter der Schülerinnen und Schüler, die pädagogischen Ziele der Veranstaltung, die geplanten Programmpunkte, die Besonderheiten des Zielortes sowie die Dauer der Fahrt berücksichtigt.

43. Mein Kind ist Diabetiker*in und muss aus gesundheitlichen Gründen ein privates Smart Device nutzen. Wie kann sichergestellt werden, dass es das private Smart Device als gesundheitliches Hilfsmittel verwenden darf?

Eine Nutzung des privaten Smart Devices aus medizinisch erforderlichen Gründen ist selbstverständlich auch während des Schultags möglich. Bitte stimmen Sie dies mit der Klassen- oder Stufenleitung ab. Liegt ein nachweisbarer medizinischer Grund vor, erhält Ihr Kind einen „privaten Smart Device-Pass“. Dieser kann bei Bedarf vorgelegt werden und dient auch gegenüber Lehrkräften, die das Kind nicht kennen, als Nachweis dafür, dass das private Smart Device als gesundheitliches Hilfsmittel genutzt werden darf

44. Welche gesundheitlichen Gründe rechtfertigen die Nutzung eines Privaten Smart Devices?

Wenn bei Ihrem Kind ein gesundheitlicher Grund vorliegt, der aus Ihrer Sicht die Nutzung eines privaten Smart Devices im Schulalltag erforderlich macht, besprechen Sie den individuellen Fall bitte mit der Klassen- oder Stufenleitung. Gemeinsam kann geprüft werden, welche Regelungen im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und notwendig sind. Auch in diesem Fall erhält ihr Kind einen „privaten Smart Device-Pass“. Die Gesundheit Ihres Kindes steht jederzeit an erster Stelle.

Ansprechpartnerin

Frau Heimbach (HEM)

Stellvertretende Schulleiterin, Raum 169

Fächer: Mathematik, Musik

Contact

Telefon: 0211-89-99611 und 0211-89-99610

Email: gaby.heimbach[at]dfg.nrw.schule

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