Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz

Am 01.12.2021 wurde von der Landesregierung beschlossen, dass ab 02.12.2021 wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt keine Maskenpflicht, jedoch wird empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

In den letzten Wochen war das Infektionsgeschehen an unserer Schule erfreulicherweise überschaubar. Die Schulleitung ist davon überzeugt, dass die Einhaltung der jetzt wieder uneingeschränkten Maskenpflicht im Schulgebäude und auch das freiwillige Tragen einer Schutzmaske auf dem Außengelände dazu beitragen kann, dass dies so bleibt. Ein solches Verhalten kann alle schützen. Wir bitten die Eltern und Erziehungsberechtigten, mit Ihren Kindern über die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Regel bzw. Empfehlung zu sprechen.

Für alle Schulmitwirkungsgremien (z.B. Sitzungen der Klassen- und Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz) gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind („3 G“) und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen Außerdem gilt auch dann im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Wir wünschen der ganzen Schulgemeinschaft eine schöne Adventszeit bei allerbester Gesundheit.

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