Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Vorgaben der Landesregierung

Das Schulministerium hat festgelegt, dass ab 11. Mai für die Jahrgangsstufe Q 1 verpflichtender Unterricht stattfindet – der entsprechende Sonderplan ist allen Schülerinnen und Schülern des Jahrgangs übermittelt worden. Die schriftlichen Abschlussarbeiten für den Jahrgang 10 sowie die schriftlichen Abiturprüfungen werden zu den bekannten Terminen durchgeführt. Darüber hinaus gibt es für einzelne Gruppen wie individuell abgesprochen Vorbereitungen auf die schriftlichen Abschlussarbeiten 10 in Englisch und Mathematik. Weiterer Unterricht findet bis einschließlich 25. Mai nicht statt. Ab dem 26. Mai beginnt der Unterricht für weitere Jahrgänge – Informationen dazu folgen.

Für Schüler/innen und Lehrer/innen gibt es keine Verpflichtung, bei Einhaltung der Mindestabstände in der Schule einen Mund-Nase-Schutz (MNS) zu tragen. Es ist jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person gestattet, einen MNS zu tragen, wenn dies gewünscht wird. Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher einhalten, so ist ein MNS zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihren persönlichen MNS in der Schule mit sich zu führen – auch an einen Behälter oder eine Tasche zur hygienischen Aufbewahrung sollte gedacht werden.

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